Bund-/ Länder Dialog Fläche

Täglich weniger als 30 Hektar Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030, Flächenkreislauf im Jahr 2050. Wie das erreicht werden kann, steht im Mittelpunkt des Dialogs von Bund, Ländern und zahlreichen weiteren Akteuren aus Kommunen, Verbänden, Regionalplanung und Wissenschaft. Die Haupthemen des Dialogs zielen auf die Stärkung der Innenentwicklung, die wirksame Begrenzung der Flächenneuausweisung durch Kontingentierung und auf den Abbau von Fehlanreizen bzw. das Setzen von Anreizen zum Flächensparen in der Siedlungsentwicklung.

Aktionsplan Flächensparen | Veranstaltungen | Flächenrechner 2.0 | Empfehlungen | Veröffentlichungen

Worum geht es beim Bund-/ Länder Dialog?

Ein Gremientreffen

Der Bund-/ Länder Dialog mit einer Laufzeit bis zum Frühjahr 2024 zielt darauf ab, in einem breiten umweltpolitischen Diskurs zum Flächensparen Empfehlungen für Bund und Länder zur Erreichung der flächenpolitischen Ziele abzuleiten. Basis hierfür bildet der „Aktionsplan Flächensparen“, der vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) erarbeitet und im Jahr 2017 vorgelegt wurde. Die dort formulierten Empfehlungen in den Aktionsfeldern „Kontingentierung der Flächenneuinanspruchnahme“, „Innenentwicklung stärken“ und „Fehlanreize abbauen“ dienen als Grundlage des Dialoges. Diese Schwerpunkte bilden vor dem Hintergrund aktueller bundespolitischer Diskussionen u.a. zur Schaffung von Wohnraum, zur Innen- und Bestandsentwicklung, zur Bodenpolitik, zum Ausbau erneuerbarer Energien, zum natürlichen Klimaschutz und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen den roten Faden des Dialogs. Eng mit diesen wichtigen Bundesthemen verknüpft sind die flächenpolitischen Politik- und Planungsansätze sowie Konzepte, Instrumente, Werkzeuge und Maßnahmen, die in den Ländern, Regionen und Kommunen realisiert werden.

Seit dem Jahr 2020 fanden über zehn Dialogveranstaltungen statt. Diese wurden überwiegend als digitale Veranstaltungen mit bis zu 70 Teilnehmenden durchgeführt. Neben Inputs aus dem Projektteam und von externen Referent:innen geben die Veranstaltungen Raum für Diskussionen und die Arbeit in Kleingruppen. Hinzu kommen weitere Veranstaltungen z.B. im Kontext der Internationalen Grünen Woche oder zur thematischen Ausrichtung des Bund-/ Länder-Dialogs. In allen Veranstaltungen wird an den aktuellen bundespolitischen Diskursen mit engen Bezügen zu den Aktionsfeldern des Flächensparens angeknüpft.

Der Flächenrechner 2.0 des UBA, der im Dialogvorhaben weiterentwickelt wurde, macht das flächenpolitische Bundesziel „unter 30 ha bis zum Jahr 2030“ greifbar, indem er darstellt, was das Flächensparziel regional und lokal bedeutet, wenn es auf Basis der Einwohnerzahl bis auf die Ebene von Städten und Gemeinden heruntergebrochen wird. Mit dem Werkzeug können sich z. B. Kommunen und regionale Planungsträger über die bisherige Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke und über vorgeschlagene Kontingente unter der Annahme der Umsetzung des bundespolitischen Reduktionsziels bis zum Jahr 2030 in ihrem Planungsgebiet und darüber hinaus (Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte, Planungsregionen, Bundesländer) informieren. Diese Kontingente und die bisherige Flächenneuinanspruchnahme können dabei anschaulich verglichen werden, um zu erkennen, wie die Siedlungspolitik und -planung auf den einzelnen Ebenen anzupassen wäre.

Mit der Plattform Aktion Fläche des Bundes unter www.aktion-flaeche.de werden laufend aktuelle Informationen rund um das Thema Flächensparen bekanntgemacht. Dabei geht es um Neuigkeiten zum Stand der Flächenneuinanspruchnahme in Deutschland sowie um Informationen über Aktivitäten und Best Practices in Bund, Ländern, Kommunen und Forschung. Darüber hinaus erhält ein Abonnent:innenkreis den Newsletter „FlächenportalNews“.

Schließlich werden im Dialogprozess Maßnahmenvorschläge erarbeitet, die als Grundlage für eine bundesweite Strategie zum Flächensparen dienen können. So wurde im Jahr 2022 mit Beteiligung zahlreicher Expert:innen ein Papier mit Empfehlungen erarbeitet, das bis zum Ende des Dialogvorhabens im Mai 2024 zu einem Maßnahmenkatalog weiterentwickelt wird. Dieser soll Bund und Länder dabei unterstützen, ein abgestimmtes Vorgehen zu entwickeln, mit dem unter Einbezug aller relevanten Stakeholder - von den Kommunen über Verbände, Immobilieneigentümer:innen bis hin zur Wohnungswirtschaft – die flächenpolitischen Ziele erreicht werden. Denn bis zum Jahr 2030 bedarf es eines wirksamen Handelns, wenn die tägliche Flächenneuinanspruchnahme von heute 52 Hektar auf dann weniger als 30 Hektar reduziert werden soll. Nochmal verstärkte Anstrengungen sind erforderlich, damit bis zum Jahr 2050 ein Flächenkreislauf ohne die Inanspruchnahme von neuem Bauland auf der grünen Wiese Realität wird.

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Ausgangspunkt des Dialogs: Aktionsplan Flächensparen

Deckblatt UBA Texte 38/2018
Deckblatt UBA Texte 38/2018

Weniger als 30 Hektar Fläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke täglich bis zum Jahr 2030 zu verbrauchen, bedeutet nicht weniger, als den gegenwärtigen Flächenverbrauch binnen zehn Jahren in etwa zu halbieren. Wie das erreicht werden kann, ist im Aktionsplan Flächensparen beschrieben, der 2017 im Auftrag des UBA erarbeitet wurde.

Der Aktionsplan gliedert sich in drei Aktionsfelder, die eng miteinander verknüpft sind:

  • Kontingentierung einführen,
  • Innenentwicklung stärken,
  • Fehlanreize abbauen.

Im Mittelpunkt des Aktionsfelds „Kontingentierung einführen“ steht die Operationalisierung flächenpolitischer Ziele und deren Übersetzung in Maßnahmen und Prozesse in erster Linie seitens Bund und Ländern. Empfohlen wird die Einführung eines Kontingentierungssystems, das verbindlich bis in die kommunale Bauleitplanung wirkt. Bund und Länder sollten hierzu in einen Dialog treten, um nach einem als gerecht empfundenen Schlüssel das Flächenkontingent entlang des flächenpolitischen Mengenziels des Bunds auf die Länder zu verteilen. Für die anschließende Umsetzung kämen sowohl der Handel mit Flächenzertifikaten (umweltökonomischer Ansatz) als auch die Raumordnung (regulatorischer Ansatz) in Betracht.

Im Aktionsfeld „Innenentwicklung stärken!“ geht es darum, die zahlreichen vorhandenen In-strumente konsequent einzusetzen und – wo notwendig – zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu ergänzen: damit Kommunen die Bestandspotenziale im Innenbereich einfacher mobilisieren können. Die Erleichterung von Überplanung, Zwischenerwerb, Vermarktung und Baureifmachung von bebauten bzw. unbebauten Bestandsimmobilien sowie die aktive Ansprache von Immobilieneigentümer:innen sind hier wichtige Themen. Eine aktive Liegenschaftspolitik der Kommunen gilt als Dreh- und Angelpunkt für die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen. Um diese Mobilisierung zu ermöglichen, geht es auch um die Nachjustierung bodenpolitischer und bauplanungsrechtlicher Instrumente.

Im Aktionsfeld „Fehlanreize abbauen!“ steht im Mittelpunkt, wie Bund und Länder die passenden Anreize setzen, um eine flächensparende Siedlungsentwicklung hin zu mehr Innenentwicklung auch finanziell unterstützen. Dazu gehört zugleich, ökonomische Fehlanreize, die zusätzlichen Flächenverbrauch direkt oder indirekt honorieren, abzubauen. Hierfür sollten u.a. alle relevanten Förderprogramme auf den Prüfstand.

Damit wurden mit dem Aktionsplan Flächensparen Instrumente und Strategiebausteine für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung erarbeitet, die weit über planungsrechtliche Aspekte hinausgehen.

Schließlich wird im Aktionsplan eine konzertierte, ressortübergreifende und themenintegrierende Aktion aller relevanten Ressorts und Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) für notwendig erachtet.

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Veranstaltungen im Vorhaben zum Bund-/Länder Dialog

Dialogveranstaltungen

  • Dialogveranstaltung: Fehlanreize abbauen – Anreize setzen (2. November 2020, digital)
  • Dialogveranstaltung: Flächenrechner 2.0 – Wegweiser für Kommunen zum Ziel 30-X-Hektar (22. Februar 2021, digital)
  • Dialogveranstaltung: Kontingentierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke (10. März 2021, digital)
  • Dialogveranstaltung: Innenentwicklung (10. Mai 2021, digital)
  • Dialogveranstaltung zur Zwischenbilanz des Bund-/ Länder Dialogs (8. Juni 2021, digital)
  • Dialogveranstaltung: Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme: Potenziale, Rolle und Aufgaben der Regionalplanung (2. September 2022, Berlin, hybrid)
  • Dialogveranstaltung: Natürlicher Klimaschutz durch Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Innenentwicklung – Anregungen aus kommunaler Sicht (12. Dezember 2022, digital)
  • Dialogveranstaltung: Wohnraum schaffen und Flächensparen – unvereinbar oder geht beides? (27. März 2023, digital)
  • Dialogveranstaltung: Flächenkonkurrenzen in der Zeitenwende: Vorfahrt für Wohnungen, Erneuerbare Energien und was sonst noch? (10. Oktober 2023, Berlin)
  • Dialogveranstaltung: Herausforderung Gewerbeflächenentwicklung - Bedarf oder Bedürfnis? (11. Dezember 2023, digital)
  • Dialogveranstaltung: Strategie und Maßnahmenkatalog zum Flächensparen (20. März 2024, digital)
  • Dialogveranstaltung: Bund-Länder-Dialog bei der Umsetzung des Aktionsplanes Flächensparen - Bilanzveranstaltung, 15. Mai 2024

Weitere Veranstaltungen

  • Fachforum „Digitalisierung – Stellschraube einer bedarfsgerechten Flächenpolitik?“ im Rahmen des 14. Zukunftsforums Ländliche Entwicklung auf der Grünen Woche 2021 (20. Januar 2021, digital)
  • Werkstattgespräch „Impulse für die Fortführung des Bund-/ Länder-Dialogs Flächensparen" (26. April 2022, digital)

Zu den Downloads aller Dialogveranstaltungen

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Flächenrechner 2.0

Der Flächenrechner des Umweltbundesamts
Der Flächenrechner des Umweltbundesamts

Der Flächenrechner 2.0 des UBA ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Flächenrechners 1.0, der im Rahmen des vom Umweltbundesamt beauftragten Modellversuches zum Flächenzertifikatehandel vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW) als Webanwendung entwickelt wurde. Er bietet Kommunen und anderen Planungsträgern die Möglichkeit per Mausklick Informationen sowohl über ihre Flächenneuinanspruchnahme in der Vergangenheit als auch über die Kontingente, die ihnen bei einem bundesweit geltenden Flächensparziel auf Basis ihrer Einwohnerzahl pro Jahr zustehen würden, zu erhalten.

Sie können sich so über den Flächenverbrauch in Ihrem Planungsgebiet und darüber hinaus (Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte, Planungsregionen, Bundesländer) informieren und erfahren, welchen Beitrag sie leisten müssten, um das bundesweite Ziel „unter 30 ha pro Tag bis zum Jahr 2030“ zu erreichen. Schließlich können diese Kontingente mit der bisherigen tatsächlichen Flächenneuinanspruchnahme verglichen werden.

Der weiterentwickelte „Flächenrechner 2.0“ ist eine Webanwendung mit einer WebGIS-Kartendarstellung, die durch interaktiv aufrufbare Informationen in Form von Tabellen und Diagrammen ergänzt wird.
Die Darstellungen erfolgen als Zahlenangaben, in Karten und in Form von Diagrammen.

Die Darstellung der rechnerischen Kontingente z.B. für eine konkrete Stadt oder Gemeinde folgt verschiedenen möglichen Reduktionspfaden, die sich an einem deutschlandweiten Zielwert für den Flächenverbrauch im Jahr 2030 orientieren:

  • Pfad „30 ha pro Tag im Jahr 2030“,
  • Pfad „25 ha pro Tag im Jahr 2030“,
  • Pfad „20 ha pro Tag im Jahr 2030“.

Es wird dabei davon ausgegangen, dass der Kommunalanteil des deutschlandweiten Gesamtkontingents nach einem einwohnerbezogenen Schlüssel verteilt wird, der für den Modellversuch Flächenzertifikatehandel entwickelt wurde. Jede Gemeinde erhält für die ersten 50.000 Einwohner*innen mehr Kontingente als für jede*n weitere Einwohner*in. Ab der 100.000sten Einwohner*in werden noch einmal etwas weniger Kontingente zugeteilt. Auf diese Weise erhalten größere Gemeinde zwar insgesamt mehr Kontingente, pro Einwohner*in jedoch erhalten sie hingegen weniger Kontingente als kleinere Gemeinden. Damit wird den ortstypischen Bauweisen und dem erhöhten Infrastrukturbedarf Rechnung getragen.

Der Vergleich der bisherigen Flächenneuinanspruchnahme mit den rechnerisch ermittelten Kontingenten bis zum Jahr 2030 zeigt z.B. kommunalen Planer*innen oder Entscheider*innen, inwieweit das Flächenausweisungsverhalten bzw. die Planung der Siedlungsentwicklung angepasst werden müssten, um einen adäquaten Beitrag zum Erreichen des flächenpolitischen Mengenziels zu leisten. Plastisch werden die Mengen in Hektar dadurch, dass der Flächenrechner anzeigt, wie viele Wohnungen auf den begrenzten Mengen in Bauweisen unterschiedlicher Dichte realisiert werden könnten.

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Empfehlungen-Papier zum Erreichen des bundespolitischen Flächenziels bis zum Jahr 2030

Stellwand mit Zetteln: Ziele, Handlungsbedarf, Empfehlungen und Arbeitsschritte

Das Projektteam des Vorhabens Bund-/ Länder Dialog hat im September 2021 ein Papier erstellt, das zentrale Empfehlungen für eine wirksame Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme mit dem Ziel „unter 30 Hektar bis zum Jahr 2030“ umfasst. 22 Expert*innen aus Bundes- und Länderministerien sowie nachgeordneten Behörden, regionaler Raumordnung, Kommunen, Wissenschaft sowie Stadtplaner*innen nahmen im Herbst 2021 zu diesem Papier Stellung.

Im Rahmen des Bund-/ Länder Dialogs fand am 26.4.2022 ein Arbeitsgespräch statt, in welchem das Empfehlungen-Papier mit 37 Expert*innen aus dem Kreis der Stellungnehmenden und weiteren Akteuren entlang von Thesen diskutiert wurde. In die Diskussion flossen aktuelle Impulse ein, die sich u.a. aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus dem Jahr 2021 ergeben. Aufgenommen wurden aus dem Arbeitsgespräch auch Impulse für die thematische Ausrichtung des weiteren Bund-/ Länder Dialogs sowie für die Vorbereitung eines ressortübergreifenden Vorgehens auf der Bundesebene. Neben zahlreichen Vorschlägen zu Instrumenten und Vorgehensweisen in den drei Aktionsfeldern des Flächensparen vermittelten die Teilnehmenden des Fachgesprächs eine Kernbotschaft: Es sollte ein koordinierter Handlungsrahmen für das Flächensparen entwickelt werden, in dessen Rahmen die staatlichen und sonstigen Stakeholder auf den Ebenen Bund, Länder, Regionen, Kommunen entlang von Aufgaben und Zuständigkeiten zusammenwirken. Für die entlang eines Handlungsrahmens zu realisierenden Maßnahmen sollten ein rechtlicher Rahmen (u.a. Anpassung des BauGB) sowie ein geeignetes Set von Instrumenten (Planung, Finanzierung, Förderung, …) geschaffen bzw. bereitgestellt werden, um sowohl das Ziel „unter 30 Hektar bis zum Jahr 2030“ als auch das Ziel „Netto Null bis zum Jahr 2050“ verbindlich zu machen und entsprechend umzusetzen.

Das Empfehlungen-Papier, das im Ergebnis des Stellungnahmen- und Diskussionsprozesses schließlich im Mai 2022 finalisiert wurde, umfasst neun Ansatzpunkte, mit denen bis zum Jahr 2030 die Erreichung des bundespolitischen Flächenziels wirksam vorangetrieben werden sollte. Diese sollten für ein konzertiertes Handeln aller relevanten Akteure sowie auch für die weitere Ausgestaltung des Bund/ Länder Dialogs leitend sein:

Kontingentierung der Flächenneuinanspruchnahme entwickeln

  • Ansatzpunkt 1: Verbindliches quantitatives Flächenziel implementieren
    Um das bundespolitische Flächensparziel bis 2030 zu erreichen, ist die top down Implementierung eines verbindlichen Flächensparziels und seine Transformation auf die Länder und Regionen erforderlich (Kontingentierung), und zwar unter Beachtung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts gem. Art 28 Abs. 2 GG. Bund, Länder, Regionen und Kommunen müssen sich über die Wege einer Umsetzung verständigen (u.a. umweltökonomischer oder raumordnerischer Ansatz; Verteilschlüssel; Bundes-, Bund/Länder- oder Regionenmodell).

    Zeitschiene: mittelfristig (bis 2025)
     
  • Ansatzpunkt 2: Zentrale Rolle und Stärkung der Regionalplanung
    Bei der Umsetzung verbindlicher Flächensparziele sollte der Regionalplanung eine zentrale Rolle zukommen, um Anforderungen von Kommunen aufgrund von Verflechtungen oder besonderen Funktionen zu berücksichtigen. Hierfür muss die Ebene der regionalen Raumordnung mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden. Das raumordnungsrechtliche Instrumentarium ist konsequent auf eine Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme auszurichten.

    Zeitschiene: mittel- bis langfristig (bis 2030)
     
  • Ansatzpunkt 3: Flankierende Kommunikationsstrategie
    Eine bundesweite Kontingentierung muss durch eine langfristig angelegte Kommunikationsstrategie unter Einbeziehung aller Flächenakteure, vor allem der Kommunen, flankiert werden. Sie sollte der Bewusstseinsbildung für das Thema Flächensparen und Innenentwicklung dienen und Spielräume für Innenentwicklung und flächensparsame Siedlungsentwicklung aufzeigen.

    Zeitschiene: mittel- bis langfristig (bis 2030)
     

Innenentwicklung kontinuierlich weiter stärken!

  • Ansatzpunkt 4: Innenentwicklung neu denken
    Die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme erfordert eine Weiterentwicklung und einen Umbau des Siedlungsbestandes (flexible Nutzungen, Nutzungsmischung, angemessene Siedlungsdichten, kurze Wege, „Grün in der Stadt“). Flächensparende Siedlungsentwicklung, natürlicher Klimaschutz und Klimaanpassung müssen integriert betrachtet werden. Dies erfordert von Bund und Ländern eine Überprüfung des Planungsrechts und eine interdisziplinäre Neuausrichtung der Planungspraxis.

    Zeitschiene: mittelfristig (bis 2025)
     
  • Ansatzpunkt 5: Flächendeckendes Monitoring der Flächenziele nach gemeinsamen Standards
    Politische Schlussfolgerungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme müssen auf validen Daten basieren. Erforderlich ist ein Monitoring der Flächeninanspruchnahme mit bundesweit verbindlichen Standards (u.a. Flächenkategorien, Mindestgrößen, Aktualisierungsturnus, Meldepflicht).

    Der Flächenrechner des Umweltbundesamtes (https://gis.uba.de/maps/resources/apps/flaechenrechner/index.html?lang=de) sollte als Praxiswerkzeug eingeführt werden, damit insbesondere die Kommunen die Anforderungen einer am bundesweiten Flächensparziel ausgerichteten Siedlungsentwicklung abschätzen können.

    Zeitschiene: mittelfristig (bis 2025)
     
  • Ansatzpunkt 6: Folgekosten der zunehmenden Flächenneuinanspruchnahme quantifizieren
    Alle Planungsebenen sollten die Folgekosten der Flächenneuinanspruchnahme berücksichtigen, denn die Erschließung neuen Baugebiete erfordert auch die Schaffung einer entsprechenden sozialen und technischen Infrastruktur. Auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung sollten daher mit Blick auf eine flächenmäßig und ökonomisch nachhaltige sowie effiziente Siedlungsentwicklung für neue Baugebiete verpflichtende Kosten-Nutzen-Betrachtungen durchgeführt werden.

    Zeitschiene: mittelfristig (bis 2025)
     
  • Ansatzpunkt 7: Förderprogramme auf Flächensparen und Innenentwicklung ausrichten
    Für die Umsetzung von Maßnahmen des Flächensparens und der Innenentwicklung, die für das Erreichen des bundespolitischen Flächensparziels in Städten und Gemeinden notwendig ist, bedarf es geeigneter Förderprogramme. Hierfür sind bestehende Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen (z.B. Städtebauförderung, Dorferneuerung, EU-kofinanzierte Programme) noch stärker auf Belang der flächensparenden Siedlungsentwicklung auszurichten sowie neue geeignete Förderprogramme aufzulegen.

    Zeitschiene: mittelfristig (bis 2025)
     

Fehlanreize abbauen und Anreize zum Flächensparen setzen

  • Ansatzpunkt 8: Fehlanreize auf den Prüfstand stellen
    Es bedarf geeigneter Anreize, die die Inanspruchnahme neuen Baulands begrenzen bzw. Maßnahmen der Innen-/Bestandsentwicklung sowie des Flächenrecyclings unterstützen. Die weitere Inanspruchnahme von Bauland auf der grünen Wiese sollte dagegen nicht mehr von EU, Bund und Ländern gefördert werden. Es sollten die Möglichkeiten der Nachjustierung bestehender planerischer bzw. bodenpolitischer, ökonomischer, fiskalischer und förderpolitischer Instrumente geprüft werden. Dabei sollten keine Instrumente aufgrund einer vermeintlich zu großen Komplexität von der Diskussion ausgeschlossen werden (z.B. Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs, Grunderwerbsteuer).

    Zeitschiene: mittel- bis langfristig (bis 2030)
     
  • Ansatzpunkt 9: Anreiz- und Förderprogramm für Innen- und Bestandsentwicklung setzen
    Anreize und Förderprogramme für Kommunen sollen diese finanziell, aber auch fachlich/personell befähigen, flächensparende Siedlungsentwicklung zu betreiben und Chancen der Innenentwicklung zu nutzen (z.B. durch den Einsatz von Flächenmanagern). Das gilt insbesondere für Gemeinden in strukturschwachen Regionen mit besonderem Anpassungs- und Umbaubedarf im baulichen Bestand.

    Zeitschiene: mittelfristig (bis 2025)

Die oben dargestellten Ansatzpunkte sind mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen, mit denen die Flächenwende hin zum Ziel „unter 30 Hektar bis zum Jahr 2030“ sowie zum Ziel Netto Null bis 2050 realisiert werden kann.

Das Empfehlungen-Papier ist Teil des Zwischenfazits zum Bund-/ Länder Dialog (vgl. Kap. 4).

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Veröffentlichungen aus dem Bund-/Länder Dialog

In einer UBA-Veröffentlichung wurden die Ergebnisse des Bund-/Länder Dialogs für den Zeitraum bis Frühjahr 2022 in einer Zwischenbilanz gebündelt dargestellt. In separaten Anhang-Bänden zu dieser Zwischenbilanz wurden die Resultate vertiefender Untersuchungen in den Aktionsfeldern des Aktionsplans Flächensparen (Status-quo-Berichte), die u.a. kontinuierlich in die Dialogveranstaltungen sowie in die Maßnahmenempfehlungen für Bund und Länder zum Flächensparen einfließen, zusammengeführt.

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