Bezahlbares neues Wohnen auf alten Flächen

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Vom Industriestandort zum Wohngebiet: ehemalige Metall- und Fahrradfabrik Union in Werl, Kreis Soest
Vom Industriestandort zum Wohngebiet: ehemalige Metall- und Fahrradfabrik Union in Werl, Kreis Soest
Nordrhein-Westfalen recycelt Brachflächen für die Schaffung von Unterkünften für Geflüchtete und die dauerhafte Wohnraumversorgung

Innenentwicklung durch Flächenrecycling, Unterbringung von Geflüchteten und Schaffung von dauerhaftem Wohnraum: ein vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen finanziertes Programm unterstützt all diese Ziele gleichermaßen.

Beratung und Aufbereitung von Flächen für Wohnnutzung

Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung zu Beginn des Jahres 2017 Mittel in Höhe von 4,6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hiermit bietet der AAV als langjährig erfahrenes Beratungs- und Kompetenzzentrum für Flächen, Boden, Wasser und Altlastensanierung interessierten Kommunen in NRW ein umfassendes Programm an. Dieses Programm zielt auf die Aufbereitung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und die Schaffung von bezahlbarem dauerhaftem Wohnraum. Hiermit soll zugleich ein Beitrag zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme durch mehr Innenentwicklung geleistet werden.

Bestandteile des AAV-Programms sind die Beratung der Kommunen zur Brachflächenmobilisierung und die Durchführung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brachflächen.

Förderung kommunaler Maßnahmen

Im Einzelnen geht es um die Unterstützung von Kommunen bei der fachlichen Bewertung von Daten in Bezug auf die von ihnen bereits erfassten Brachflächen. Auf dieser Basis soll eine Evaluierung individueller Handlungsoptionen erfolgen. Für kurz- bis mittelfristig realisierbare Einzelmaßnahmen zur Aufbereitung von Brachflächen kann der AAV die Maßnahmenträgerschaft und Realisierung von Projekten übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Brachflächen im Eigentum der Kommune oder eines Unternehmens mit mehr als 50 % kommunaler Beteiligung befinden. Zudem sollen die Flächen bis etwa 10.000 Quadratmeter groß sein. Des Weiteren sind die Kommunen gehalten, einen zusätzlichen Wohnflächenbedarf nachvollziehbar darzustellen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine mindestens 25jährige Zweckbindung an eine Wohnnutzung.

Die kommunalen Maßnahmen können bis zu 100 % gefördert werden. Der Durchführungszeitraum für die Förderung beträgt drei Jahre bis Ende 2019.

Zahlreiche Kommunen aus NRW haben bereits Interesse an einer Förderung im Rahmen des AAV-Programms signalisiert.

Die Resonanz ist nicht nur groß, sondern auch breit gefächert und reicht von einzelnen Nachfragen zum Programm über Möglichkeiten zur Bewertung und Auswahl ermittelter Brachflächen bis hin zur Darstellung potentieller Projekte und Maßnahmen. Weitere Anfragen und Anträge können einstweilen formlos eingereicht werden.

Ansprechpartnerin

Dr. Andrea Holzapfel
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Postfach 80 01 47
45501 Hattingen
Telefon: 02324 5094-0
Telefax: 02324 5094-10
E-Mail: info@aav-nrw.de, a.holzapfel@aav-nrw.de

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