Thema "Fläche" im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung in Schleswig-Holstein
Die neue Koalition hält am bereits bestehenden 1,3 ha-Ziel (bzw. Grundsatz) zur Reduzierung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme bis 2030 fest. Dabei sollen Flächenverbräuche, „die der Transformation zur Klimaneutralität dienen […] temporär nicht auf das 1,3 Hektar Ziel angerechnet“ (Anm.: ähnlich formuliert im neuen Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung in NRW). Die flächensparende Siedlungsentwicklung soll dem Umwelt-, Klima- und Bodenschutz sowie den Zielen einer sozial nachhaltigen Wohnraumentwicklung dienen. Hierzu soll u.a. der in der letzten Legislaturperiode eingerichtete Baulandfonds deutlich aufgestockt werden. Verlängert werden soll die Projektlaufzeit des Netzwerks der Flächenmanager*innen bis Ende 2030. Außerdem sollen Mittel der EU und Städtebauförderung stärker für die Belebung von Ortskernen eingesetzt werden, um die Zersiedelung zu vermeiden und die Versorgungssituation im ländlichen Raum zu verbessern (Stichwort: gleichwertige Lebensverhältnisse). Eine zentrale Rolle spielt dabei die Innen- vor Außenentwicklung. Diese soll durch die finanzielle Förderung des Flächenrecyclings, bessere Flächeninformationen und Verbesserung der kommunalen Möglichkeiten bei der Nutzung von Grundstücken (Erbbaurecht, Konzeptvergaben) erreicht werden. Gestärkt werden sollen Möglichkeiten, gegen Leerstände in angespannten Wohnungsmärkten sowie Missstände und Verwahrlosung von Wohngebäuden vorzugehen.