Flächenverbrauch in Deutschland

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Ein Neubaugebiet am Hang
Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage

Wie steht es um den Flächenverbrauch in Deutschland? Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion gibt einen Überblick zum aktuellen Stand.

Einige Schlaglichter hierzu: Die einwohnerbezogene Flächeninanspruchnahme liegt in den östlichen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit jeweils über 1.000 m² Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Kopf deutlich über dem Bundesdurchschnitt von knapp 660 m² (Stand: 2019). Flächenländer wie Bayern liegen knapp (652 m²) und im Falle Baden-Württembergs deutlich darunter (472 m²). Differenziert nach Stadt- und Gemeindetyp gab es leidglich in Großstädten einen leichten Rückgang auf 259 m² Siedlungs- und Verkehrsfläche je Einwohner. Hingegen nahm die einwohnerbezogene Flächeninanspruchnahme zwischen 2016 und 2018 in kleinen Kleinstädten über 10%, in Landgemeinden sogar über 22% zu. In absoluten Zahlen liegt die SuV-Fläche je Einwohner hier bei 965 m² (kleine Kleinstädte) bzw. 1274 m² (Landgemeinden). Entsprechend liegt die Flächeninanspruchnahme differenziert nach siedlungsstrukturellen Kreistypen in kreisfreien Großstädten bei etwa einem Viertel der Flächen, die in dünn besiedelten ländlichen Kreisen in Anspruch genommen werden.

Auch zur Bautätigkeit enthält die Antwort der Bundesregierung Aussagen: Zwar sind die Zahlen in Bezug auf neu errichtete Ein- und Zweifamilienhäuser leicht rückläufig, dies ist jedoch ausschließlich auf einen deutlichen Rückgang dieses Eigenheimtyps in Großstädten und städtischen Kreisen zurückzuführen. In dünn besiedelten Kreisen und ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen steigen die Fertigstellungen in diesem Bausegment weiterhin an. Gleichwohl werden auch zunehmend in ländlichen Kreisen zunehmend verdichtete Wohnformen realisiert, so dass bundesweit die Geschosswohnungsquote mittlerweile deutlich über der Eigenheimquote liegt.

Weitere Informationen

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Christian Kühn (Tübingen), Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/23814 –

Ein Neubaugebiet am Hang