Aktionsplan Flächensparen veröffentlicht

Erforderlich ist ein konsistentes, abgestimmtes Aktionsprogramm für die wichtigen Akteure in Bund, Ländern und Kommunen.

Ziele zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr sind schon seit langem verabschiedet, daran anknüpfende Strategien entwickelt und ausgereifte Instrumente erprobt und im Einsatz. Trotz der zahlreichen Aktivitäten in Politik, Forschung und Praxis müssen jedoch weitere Anstrengungen erfolgen, um das für das Jahr 2020 formulierte 30 ha-Ziel noch zu erreichen. Erforderlich ist ein konsistentes, abgestimmtes Aktionsprogramm für die wichtigen Akteure in Bund, Ländern und Kommunen.

Dieses wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens „Aktionsplan Flächensparen“ erarbeitet. Im Fokus stand die institutionelle und instrumentelle Aufbereitung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im Hinblick auf deren Umsetzung in der Gesetzgebung, im Verwaltungsvollzug und im Bereich privater Akteure beim Flächenmanagement. In einem durch das Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens wurden im Dialog mit Stakeholdern Vorschläge zur Strukturierung des weiteren Vorgehens zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme erarbeitet. Hierfür wurden die zahlreich vorhandenen Forschungsergebnisse, Praxiserfahrungen und politischen Initiativen zum Flächensparen zusammengestellt und analysiert. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen wurde ein politikfähiger Aktionsplan Flächensparen entwickelt. Hierzu wurden vorhandene und neue Instrumente und Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme hinsichtlich ihres Beitrages zu den Flächensparzielen, ihrer Praktikabilität und der vorliegenden Umsetzungserfahrungen aufbereitet und analysiert. Die Ergebnisse wurden an-schließend unter Berücksichtigung der Arbeiten bei Bund und Ländern in diesem Aktionsplan Flächensparen zusammengeführt und gebündelt.

Der Aktionsplan Flächensparen bündelt im Kern Empfehlungen in drei Aktionsfeldern.

Im Mittelpunkt des Aktionsfelds „Kontingentierung einführen“ steht die Operationalisierung flächenpolitischen Ziele und deren Übersetzung in Maßnahmen und Prozesse in erster Linie seitens Bund und Ländern. Empfohlen wird ein Kontingentierungssystem, das verbindlich bis in die kommunale Bauleitplanung wirkt. Bund und Länder sollten in einen Dialog treten, um nach einem als gerecht empfundenen Schlüssel das Flächenkontingent (derzeit 30 Hektar pro Tag) auf die Länder zu verteilen. Hierfür bieten sich sowohl der Handel mit Flächenzertifikaten (umweltökonomischer Ansatz) als auch die Raumordnung (regulatorischer Ansatz) an.

Im Aktionsfeld „Innenentwicklung stärken!“ geht es darum, die zahlreichen vorhandenen Instrumente konsequente einzusetzen und - wo notwendig - zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Dabei sind vor allem ökonomisch wirksame Anreize und Förderkulissen neu zu justieren. Geprüft werden sollten zudem bspw. Nachsteuerungen, um den Zwischenerwerb von Kommunen im Innenbereich von der Grunderwerbsteuer zu befreien sowie die Weiterentwicklung der Grundsteuer B in Richtung einer Bodenwertsteuer. Grundlegende Mobilisierungshemmnisse sollten durch geeignete Anreize, vor allem veränderte rechtliche und fiskalische Rahmenbedingungen der Kommunen, überwunden werden. Gemeinden sollen leichter auf Bestandsflächen zugreifen können, um mit Bauland auf der „grünen Wiese“ konkurrieren zu können. Hierfür bedarf es entsprechendes Know how, Personal und Finanzierungsmöglichkeiten für Mobilisierungsmaßnahmen wie Eigentümeransprache, Überplanung, Zwischenerwerb, Vermarktung und Baureifmachung von bebauten bzw. unbebauten Bestandsimmobilien. Vorhandene Finanzierungsengpässe könnten durch die verstärkte Bereitstellung von Mitteln der Städtebauförderung oder z.B. auch durch revolvierende Fonds für Grundstücksankäufe überwunden werden. Dreh- und Angelpunkt für die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen ist eine aktive Liegenschaftspolitik der Kommunen. Bund und Länder sollten die Kommunen deshalb bei der (Neu-)Initiierung einer solchen aktiven Liegenschaftspolitik unterstützen. z.B. durch die Bereitstellung von Anschubfinanzierungen für die Einrichtung kommunaler Liegenschaftsfonds, aber auch durch direkte Förderung des Grunderwerbs im Zusammenhang mit Maßnahmen des Stadtumbaus.

Im Aktionsfeld „Fehlanreize abbauen!“ wird Bund und Ländern empfohlen, ökonomische Fehlanreize abbauen. Insgesamt sollten alle relevanten Förderprogramme systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit flächenpolitischen Zielstellungen überprüft und Fehlanreize abgebaut werden.

Insgesamt wird neben einem grundsätzlichen Umdenken der Strukturpolitik – in Verbindung mit einem entsprechenden Ein-satz von Fördermitteln –die Entwicklung und Diskussion von Visionen und Konzepten für qualitatives Wachstum im Schrumpfungsprozess für notwendig erachtet. Im Kontext gesellschaftlichen Debatten über nachhaltige Siedlungsentwicklung unter den Vorzeichen des demografischen Wandels sollte Flächenpolitik als ein integriertes Handlungsfeld verstanden werden. Die Widerstände auf allen Ebenen gegen das Flächensparen könnten dabei nur überwunden werden, wenn es gelingt, die Debatte in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Eine konsequente Innenentwicklung und kompakte Siedlungsstrukturen sei nicht nur aus flächenpolitischen Gründen notwendig, sondern auch im Hinblick auf soziale, volkswirtschaftliche, baukulturelle, energetische und ökologische Ziele in einer Gesellschaft, die schrumpft, bunter und älter wird. Letztendlich ginge es um Lebensqualität in den Städten und Gemeinden.

Der Aktionsplan Flächensparen ist Teil der vom Umweltbundesamt im Jahr 2018 herausgegebenen Veröffentlichung „Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Aktionsplan Flächensparen“ (UBA-Texte 38/2018).

Einfamilienhaussiedlung (Luftbild)