Umweltministerkonferenz bittet um Vorschläge zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme

Im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK) Mitte November 2020, bekannten sich die Ministerinnen und Minister der Länder zum Flächenverbrauchsziel des Bundes. Dieses sieht die Reduzierung der täglichen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30-X Hektar bis 2030 bzw. Netto Null bis zum Jahr 2050 vor.

Die Umweltministerkonferenz konstatiert zugleich, dass das ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehene 30-ha-Ziel verfehlt wurde (vgl. auch LABO-Statusbericht 2020). Um das für 2030 formulierte Flächensparziel zu erreichen bittet die UMK den Bund geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Hierzu verweist die UMK auf die sehr konkreten Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) im Statusbericht 2020. Diese beinhalten u.a. Forderungen zum Steuerrecht und Bodenschutzrecht, zu Förderinstrumenten, zur Öffentlichkeitsarbeit oder auch zur Personalsituation in den Bodenschutzbehörden. Hinzu kommen Forderungen im Bereich der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung sowie im Baurecht. Diese verdeutlichen einmal mehr, dass neben der weiteren Qualifizierung des Bau- und Planungsrechtes vor allem die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten auf allen politischen Ebenen genutzt werden sollten, um substantielle Fortschritte erzielen zu können. Hierzu zählen etwa verbindliche Vorgaben des Flächensparziels in einem Bundes-Raumordnungsplan, die Vorgabe von Zielwerten in der LEP oder die Einführung von Mindestdichten der Bebauung in regionalen Raumordnungsplänen.

Luftbild Jena