Bodenschutzkonzept der Stadt Wetzlar

Mit einem Bodenschutzkonzept hat die Stadt Wetzlar in Kooperation mit dem hessischen Umweltministerium ein verwaltungsübergreifendes Projekt umgesetzt, das auf einer integrierten Betrachtung der Bodenfunktionen fußt.

Ziel des Ende 2020 beschlossenen Konzeptes ist der verantwortungsvolle Umgang mit den Böden. Von zentraler Bedeutung sind in diesem Kontext fundierte Informationen. Sogenannte „Bodenfunktionsbewertungskarten“ informieren auch ohne Fachwissen über relevante Bodenfunktionen. Damit können diese Aspekte einfach und rechtssicher um Planungsprozess berücksichtigt werden. Dabei wurden u.a. Karten für die Klimafunktion, Filter- und Pufferfunktion, Ertragspotenzial oder Archivfunktion des Bodens erarbeitet.

Zur Umsetzung des Bodenschutzkonzeptes wurde ein umfangreicher Maßnahmenkatalog entwickelt. Dieser sieht u.a. Zielwerte zur Begrenzung der Außenentwicklung vor. Dieser sollte sich an dem hessischen Nachhaltigkeitsziel orientieren und beträgt für die Stadt 2,5 ha pro Jahr. Mit bodenbezogenen Festsetzungen in Bebauungsplänen wurden gleichsam wirkungsvolle Maßnahmen zur kleinräumigen Steuerung der Flächenneuinanspruchnahme erarbeitet. Auf Grundlage der verfügbaren Bodeninformationen lassen sich Vorgaben zur effizienteren Flächennutzung und zum Schutz besonders wertvoller Böden treffen. Das Ziel die Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren wird damit um dringend notwendige qualitative Ziele zum Bodenschutz erweitert. Darüber hinaus, so der Maßnahmenkatalog, sollen mit den Indikatoren die Bodenbelange auch in vereinfachten oder beschleunigten Verfahren (§§ 13, 13a und 13b BauGB) berücksichtig werden.

Um die Ziele und Wirksamkeit der Maßnahmen zu evaluieren und zu steuern enthält das Bodenschutzkonzept ein mehrstufiges Controllingkonzept. Auf Grundlage von Flächen-, Maßnahmen- und Prozessindikatoren sollen die Ziele fortlaufend kontrolliert und in regelmäßigen Bodenschutzberichten veröffentlicht werden. Für ein Flächenmonitoring werden die Flächenindikatoren „Jährliche Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche“, „Relation Siedlungsflächenzuwachs Innenbereich  zu Außenbereich je Jahr“, „Anteil und Bodenfunktionsbewertung neu bebauter Böden je Jahr“, „Anteile Versiegelung (Belagsarten) und Entsiegelung je Jahr“, „Prozentsatz der Schließung von Baulücken je Jahr“ ins Auge gefasst. Für eine derart ausgefeilte Erfassung von Veränderungen in der Flächennutzung bedarf jedoch noch einiger Voraussetzungen. Hierzu zählen entsprechender Flächenbilanzierungen sowie eine Fortentwicklung des Katasters der Versiegelung und der Baulücken.

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Veröffentlicht

14. Dezember 2020
Aufgelockerter Boden einer Ackerfläche